Heimbeirat
Binder tauschen sich regelmäßig über Anliegen im Haus aus.
Foto: Caritas-Altenheim Berching
Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb können und sollen sie in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Heimbeirat. Über ihn können die alten Menschen ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen, zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.
Im Heimbeirat unseres Hauses wird alle zwei Jahre gewählt.
Aufgabe
Aufgabe des Heimbeirats ist es, mit der Heimleitung und dem Heimträger zu sprechen. Dabei soll er
- die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung bringen
- zwischen den „Parteien“ vermitteln und
- eigene Vorschläge machen.
Der Heimbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Durch die Heimleitung wird er über alle organisatorischen, personellen und baulichen Vorgänge informiert. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner transparent und verbessert werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben:
- durch Besuche
- Übernahme von Patenschaften für neue Bewohner
- besondere Gesprächsangebote
- indem er sie in Veranstaltungen einbindet und motiviert, daran teilzunehmen
- die Heimleitung zu besonderen Initiativen anregt.
Grundsätzlich besitzt der Heimbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet auch: Der Heimbeirat muss vor einer Entscheidung des Heimträgers rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Wählbare Personen
- die Heimbewohnerinnen und -bewohner
- deren Angehörige
- sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohner/innen
- Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
- von der zuständigen Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.
Weitere Informationen über die Heimmitwirkungsverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz.
Weitere Informationen über den Heimbeirat erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz unter dem Menüpunkt §10 Mitwirkung der Mitbewohnerinnen und Bewohner
