Kosten der Stationären Pflege
Wir bieten für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegestufen stationäre Pflege in Einzelzimmern und Doppelzimmern.
Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem Bezirk Oberpfalz vertraglich bis 31.12.2011 vereinbart und gelten bis zu
einer Neuvereinbarung. Die exakte Berechung erfolgt nach der Anzahl der Tage im Monat.
Überblick der Pflegestufensätze
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus
Pflegestufe 0 (geringfügige pflegerische Unterstützung ohne Leistungen aus der Pflegekasse)
Heimkosten pro Monat im Durchschnitt
- Einzelzimmer 1.662,27 Euro
- Doppelzimmer 1.584,40 Euro
Heimkosten pro Tag
- Einzelzimmer 54,65 Euro
- Doppelzimmer 52,09 Euro
Pflegestufe 1
Heimkosten pro Monat im Durchschnitt
- Einzelzimmer 2.347,56 Euro
- Doppelzimmer 2.269,69 Euro
Davon
Übernahme durch die Pflegekasse
- Einzelzimmer 1.023,00 Euro
- Doppelzimmer 1.023,00 Euro
Eigenanteil für den Bewohner
- Einzelzimmer 1.324,56 Euro
- Doppelzimmer 1.246,69 Euro
Heimkosten pro Tag
- Einzelzimmer 77,18 Euro
- Doppelzimmer 74,62 Euro
Pflegestufe 2
Heimkosten pro Monat im Durchschnitt
- Einzelzimmer 2.761,23 Euro
- Doppelzimmer 2.683,36 Euro
Davon
Übernahme durch die Pflegekasse
- Einzelzimmer 1.279,00 Euro
- Doppelzimmer 1.279,00 Euro
Eigenanteil für den Bewohner
- Einzelzimmer 1.482,23 Euro
- Doppelzimmer 1.404,36 Euro
Heimkosten pro Tag
- Einzelzimmer 90,78 Euro
- Doppelzimmer 88,22 Euro
Pflegestufe 3
Heimkosten pro Monat im Durchschnitt
Davon
- Einzelzimmer 3.071,48 Euro
- Doppelzimmer 2.993,61 Euro
Übernahme durch die Pflegekasse
- Einzelzimmer 1.550,00 Euro
- Doppelzimmer 1.550,00 Euro
Eigenanteil für den Bewohner
- Einzelzimmer 1.521,48 Euro
- Doppelzimmer 1.443,61 Euro
Heimkosten pro Tag
- Einzelzimmer 100,98Euro
- Doppelzimmer 98,42 Euro
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus
- Entgelten für Pflege
- Unterkunft/Verpflegung
- Investivkosten (Gebäudekosten).
Kosten für letztere beiden Punkte müssen selbst von den Bewohnern getragen werden (Eigenanteil).
Bei sozial bedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es Kosten übernimmt. Eine
endgültige Zusage für einen Heimplatz kann erst nach Kostenzusage des Sozialhilfeträgers erfolgen.
